Gute Bürgerbeteiligung

Coverbild der Broschüre "Gute Bürgerbeteiligung"
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ifok und FÖV haben für das Bundesumweltministerium Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung erarbeitet. Die Leitlinien wurden im Januar 2019 vorgestellt und in die Geschäftsordnung des Hauses aufgenommen – ein bisher einmaliger Vorgang auf Bundesebene.

Die Bundesebene: Es bewegt sich was

Bürgerbeteiligung bei Großprojekten, wie Stromtrassen oder Autobahnen, ist heute die Regel: Die formellen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren werden vielerorts durch informelle Verfahren ergänzt. Auf Ebene der Bundespolitik ist bei der Bürgerbeteiligung noch Pionierarbeit zu leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist hier seit Jahren ein Vorreiter. Das BMU und seine nachgeordneten Behörden binden Bürger:innen auf vielfache Weise in ihre Entscheidungsfindung ein – etwa beim Klimaschutzplan 2050 und beim Ressourceneffizienzprogramm II.

Die von ifok und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) entwickelten Leitlinien sollen nun zur einheitlich hohen Qualität der BMU-Bürgerbeteiligungsverfahren beitragen, indem sie Standards, Vergleichbarkeit und konkrete Handlungshilfe für die Durchführung schaffen.

Die Leitlinien: Orientierung für die Praxis

Die Leitlinien sind in die Kapitel „Klare Ziel- und Rahmensetzung“, „Durchdachtes Verfahrensdesign“, „Hohe Verfahrensqualität“ und „Adäquater Umgang mit den Ergebnissen und Evaluation“ gegliedert. Die vier Kapitel stehen gleichzeitig für vier zentrale Qualitätsansprüche und für vier zeitliche Phasen eines Beteiligungsverfahrens. Diese chronologische Abfolge soll es Beteiligungsverantwortlichen erleichtern, die Leitlinien über ein gesamtes Beteiligungsverfahren zu nutzen. Auf jede einzelne Leitlinie folgt eine Erläuterung, in der die Leitlinie genauer begründet, erklärt und Mittel zu ihrer Umsetzung vorgestellt werden. Eine Checkliste schließt die Leitlinien ab. Sie kann nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens als Grundlage für eine standardisierte, vergleichende Evaluation von Beteiligungsverfahren herangezogen werden.

Der Entstehungsprozess: Natürlich partizipativ!

Der erste Entwurf der Leitlinien entstand am Schreibtisch: IFOK und FÖV haben auf der Basis von Literatur und erster explorativer Interviews mit Mitarbeiter:innen des BMU eine Skizze der Leitlinien erstellt. Doch Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung müssen natürlich partizipativ entstehen, deshalb wurde der Entwurf in einem mehrstufigen, partizipativen Prozess überarbeitet: Zunächst entwickelten zufällig ausgewählte und beteiligungserfahrene Bürgerinnen und Bürgern in einem Workshop eigene Hinweise und Vorschläge zum Leitlinien-Entwurf. Auf einem zweiten Workshop kommentierten 27 Mitarbeiter:innen des BMU den Entwurf aus ihrer Perspektive. Insgesamt entstanden 182 Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung des Entwurfs. Sie wurden von ifok, dem FÖV und dem BMU geprüft: 139 Vorschläge und Hinweise wurden letztendlich ganz oder teilweise in die Leitlinien aufgenommen. Eine umfassende Rückmeldetabelle, die an alle Beteiligten versendet wurde, dokumentiert und begründet den Umgang mit jedem einzelnen Hinweis und Vorschlag.

Die Leitlinien wurden im Januar 2019 an die Beteiligten und an alle Mitarbeiter:innen des Bundesumweltministeriums verschickt. Seit dem 15.1.2019 sind sie offizieller Teil der Geschäftsordnung des BMU.

Ihr Ansprechpartner

Portrait Dr. Jonas Gobert

Dr. Jonas Gobert

Managing Consultant I Digitalisierung, Open Governance

Telefon+49 30 536077-29
E-Mailjonas.gobert@ifok.de

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